Heizen mit Holz bald verboten?
Am 19. April hat das Bundeskabinett den Entwurf zum neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) beschlossen. Das Gesetz ist in der
jetzigen Form ein Frontalangriff gegen die Holzenergie und damit gegen den ländlichen Raum. Der Gesetzesentwurf käme einem faktischen Verbot der energetischen Holznutzung gleich.
Ab dem 1. Januar 2024 sollen folgende Punkte gelten:
- Keine Anerkennung von Holz als erneuerbare Energiequelle für das „65 %-Ziel“ im Neubau; damit wären Pellet-, Scheitholz- und Hackschnitzelzentralheizungen im Neubau verboten.
- Auch kleinere Nachbarschaftsnetzwerke bis 16 Wohneinheiten werden dabei wie eine Einzelheizung bzw. ein Einzelgebäude betrachtet.
- Auch der Anschluss an eine bestehende Holz-Heizung bei Neubau in unmittelbarer Nähe (z. B. Bau von Altenteil bzw. Bau für Hofnachfolger) soll nicht möglich sein, obwohl der Anschluss an eine
solche Holzheizung in unmittelbarer Nachbarschaft zum bestehenden Gebäude meist sehr sinnvoll ist.
- Bei bestehenden Gebäuden darf eine neue Holz-Zentralheizung nur in Kombination mit einer solarthermischen Anlage oder einer Photovoltaik-Anlage, einem Staubabscheider sowie einem
Pufferspeicher eingebaut werden (Kombinationspflicht).
Werden Sie aktiv gegen diesen Gesetzesentwurf
Unterzeichnen Sie die offizielle Petition gegen den Gesetzesentwurf:
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Schreiben Sie ihrem Abgeordneten eine Email in der Sie Ihn bitten sich gegen das geplante Gesetz einzusetzen.
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Tragen Sie sich in die Unterschriftenaktion des Bayerischen Bauernverbandes ein:
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Unterschriftenaktion
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